Wie lässt sich Ihr Bestand im laufenden Betrieb nach DGNB zertifizieren – und ergänzend auf EU-Taxonomie-Konformität prüfen?
DGNB Gebäude im Betrieb: Zertifizierung für Bestandsimmobilien
Stand: 27.10.2026 · Jan Dreher, DGNB Auditor · Lesezeit ca. 6 Min.
Das Wichtigste in Kürze
- Das DGNB System Gebäude im Betrieb bewertet Bestandsgebäude im laufenden Betrieb anhand von zehn Kriterien; seit Februar 2026 gilt die Version 2026.
- Die Inbetriebnahme muss mindestens ein Jahr zurückliegen. Für die Erstzertifizierung sollten Verbrauchsdaten für mindestens ein vollständiges Jahr vorliegen. Das Zertifikat gilt ab Ausstellung drei Jahre.
- Platin erfordert mindestens 80 % Gesamterfüllungsgrad und den Nachweis der technischen EU-Taxonomie-Kriterien für Klimaschutz und Klimaanpassung im Bereich „Erwerb und Eigentum von Gebäuden“. Der Nachweis ist über eine EU-Taxonomie-Verifikation oder über DGNB-Indikatoren möglich; Letztere ersetzen keine Verifikation.
- Jan Dreher begleitet als DGNB Auditor Gebäude im Betrieb und DGNB-geprüfter Experte EU-Taxonomie Zertifizierung und Verifikation aus einer Hand.
Auf dieser Seite
Zertifizierung nach Version 2026 – mit Datenerhebung, Nachweisführung und Begleitung durch einen DGNB Auditor Gebäude im Betrieb.

Was das DGNB System Gebäude im Betrieb bewertet
Das System bewertet die tatsächliche Performance eines Gebäudes im Betrieb. Ökologische Qualität fließt mit 40 % ein, ökonomische Qualität mit 30 %, soziokulturelle und funktionale Qualität mit 30 %.
| Kriterium | Gewichtung |
|---|---|
| ENV1-B Klimaschutz und Energie | 30 % |
| ENV2-B Wasser | 5 % |
| ENV3-B Ressourcenmanagement | 3 % |
| ENV4-B Biodiversitätsmanagement am Standort | 2 % |
| ECO1-B Betriebskosten | 10 % |
| ECO2-B Risikomanagement und Werterhalt | 15 % |
| ECO3-B Beschaffung und Bewirtschaftung | 5 % |
| SOC1-B Innenraumkomfort | 10 % |
| SOC2-B Nutzerzufriedenheit | 10 % |
| SOC3-B Mobilität | 10 % |
Die Bewertung folgt dem Prinzip Plan-Do-Check-Act. Betrachtet werden Ziele für die kommenden drei Jahre, repräsentative Messdaten von mindestens einem Jahr, die Messdatenanalyse, umgesetzte Maßnahmen der vergangenen ein bis drei Jahre sowie ein Maßnahmenkatalog.
Neu in Version 2026
Seit Februar 2026 ist die Version 2026 die gültige Marktversion. Projekte, die nach Version 2020 zertifiziert sind, können bis zum 1. Januar 2032 noch nach Version 2020 rezertifiziert werden; eine Rezertifizierung nach Version 2026 ist ebenfalls möglich.
- Die Anforderungen sind nachgeschärft, die Gebäudeperformance wird stärker gewichtet.
- Neben den Treibhausgasemissionen erhält die Energieeffizienz mehr Gewicht.
- Vorhandene Gebäudequalitäten fließen stärker in die Bewertung ein.
- Biodiversität ist ein eigenständiges Kriterium: „Biodiversitätsmanagement am Standort“.
- Das System ist an EU-Taxonomie, CSRD und CRREM angeglichen.
Voraussetzungen, Ablauf und Gültigkeit
- Voraussetzungen: Die Inbetriebnahme liegt mindestens ein Jahr zurück, geltende gesetzliche Regelungen sind eingehalten. Eine vorherige Neubau-Zertifizierung ist nicht notwendig.
- Daten: Für die Erstzertifizierung sollten Verbrauchsdaten zu Energie, Wasser, Abfall und Betriebskosten für mindestens ein vollständiges Jahr vorliegen.
- Anmeldung und Nachweise: Der DGNB Auditor Gebäude im Betrieb meldet das Projekt an, führt die Nachweise und reicht sie bei der DGNB ein.
- Zertifikat: Das Zertifikat gilt ab Ausstellung drei Jahre und wird nur durch eine Rezertifizierung verlängert.
- Rezertifizierung: Sie ist jährlich oder spätestens im Turnus von drei Jahren möglich; die Rezertifizierungsgebühr fällt pro Jahr an.
Das Honorar des Auditors ist nicht in den DGNB-Gebühren enthalten. Wie sich Kosten im Bestand zusammensetzen, zeigt die Seite DGNB-Zertifizierung im Bestand: Kosten.
Auszeichnungsstufen und der Bezug zur EU-Taxonomie
Maßgeblich ist der Gesamterfüllungsgrad: Bronze ab 35 %, Silber ab 50 %, Gold ab 65 % und Platin ab 80 %. Für Platin muss zusätzlich die nachfolgend erläuterte Nebenanforderung erfüllt sein. Einen Mindesterfüllungsgrad je Themenfeld gibt es nicht.
Für Platin ist nachzuweisen, dass die technischen Kriterien für Klimaschutz und Klimaanpassung der EU-Taxonomie für den Wirtschaftsbereich „Erwerb und Eigentum von Gebäuden“ eingehalten sind. Dafür gibt es zwei Wege:
- Über eine EU-Taxonomie-Verifikation: Diese liegt bereits vor oder wird zusätzlich im Rahmen der Zertifizierung durch einen externen Verifizierungsprozess eines Green Building Councils erstellt. Liegen die DGNB Platin Zertifizierung und die EU-Taxonomie-Verifizierung vor, können beide gemeinsam kommuniziert werden.
- Über die Indikatoren im DGNB System: Die Einhaltung der technischen Kriterien wird über die DGNB-Indikatoren nachgewiesen. Dieser Nachweis erfüllt die Platin-Nebenanforderung, ersetzt aber keine EU-Taxonomie-Verifikation.
ESG-Verifikation zur EU-Taxonomie im Bestand
Die ESG-Verifikation der DGNB prüft die EU-Taxonomie-Konformität einzelner Gebäude und Portfolios. Sie wird für Neubau, Sanierung sowie Erwerb und Eigentum von Gebäuden angeboten. Der Prüfumfang umfasst die Umweltziele Klimaschutz, Klimaanpassung und Kreislaufwirtschaft einschließlich der „Do No Significant Harm“-Kriterien (DNSH); berücksichtigt werden auch Arbeits- und Sozialstandards sowie Good Governance. Die Verifikation kann unabhängig von einer DGNB-Zertifizierung oder begleitend dazu erfolgen. Die Kombination reduziert den Nachweisaufwand. Bei bestätigter Konformität liegt ein entsprechender Nachweis vor; der Detailbericht weist auch etwaigen Nachbesserungsbedarf aus. Ab 2027 dürfen nur Personen mit der Qualifikation „DGNB-geprüfter Experte zur EU-Taxonomie“ ESG-Verifikationen einreichen. Jan Dreher verfügt über diese Qualifikation. Hintergründe zur Regulatorik bietet die Seite EU-Taxonomie für Immobilien. Mehr dazu: ESG-Verifikation zur EU-Taxonomie.
Für Portfolios und Bestandshalter
Für Asset Manager, Bestandshalter, Fonds, Banken und Versicherungen bietet das System einen strukturierten Rahmen für die Bewertung des Gebäudebetriebs anhand von Messdaten, Zielen und Maßnahmen. Portfolio-Gebühren sind in der DGNB-Gebührenordnung geregelt. Die DGNB-Systemgebühr einer Neubau-Zertifizierung enthält die Erstzertifizierung Gebäude im Betrieb, sofern diese spätestens drei Jahre nach Vergabe des Neubau-Zertifikats erfolgt. Die Voraussetzungen für Gebäude im Betrieb müssen erfüllt sein.
Leistungsansatz von Trilium Concepts
Jan Dreher ist DGNB Auditor Gebäude im Betrieb (ehemals DGNB ESG-Manager), DGNB-geprüfter Experte EU-Taxonomie und DGNB Auditor für Neubau und Bestand. Projekte werden mit Schwerpunkt Frankfurt/Rhein-Main und Rhein-Neckar sowie deutschlandweit begleitet.
- Datenerhebung: Verbrauchsdaten zu Energie, Wasser, Abfall und Betriebskosten strukturiert aufbereiten.
- Nachweisführung: Kriterien nach Plan-Do-Check-Act abbilden – von der Zieldefinition bis zur Messdatenanalyse.
- Einreichung: Projekt bei der DGNB anmelden, Nachweise einreichen, Verfahren begleiten; auf Wunsch zusammen mit der ESG-Verifikation.
- Maßnahmenkatalog: Aus der Analyse nächste Schritte für den Betrieb ableiten – als Grundlage für die Rezertifizierung.
Häufige Fragen
Ein Zertifizierungssystem der DGNB für Gebäude im laufenden Betrieb. Es bewertet zehn Kriterien aus ökologischer, ökonomischer sowie soziokultureller und funktionaler Qualität nach dem Prinzip Plan-Do-Check-Act.
Die Inbetriebnahme muss mindestens ein Jahr zurückliegen, geltende gesetzliche Regelungen müssen eingehalten sein. Für die Erstzertifizierung sollten Verbrauchsdaten zu Energie, Wasser, Abfall und Betriebskosten für mindestens ein vollständiges Jahr vorliegen. Anmeldung, Nachweisführung und Einreichung übernimmt ein DGNB Auditor Gebäude im Betrieb.
Drei Jahre ab Ausstellung. Verlängert wird es durch eine Rezertifizierung, die jährlich oder spätestens alle drei Jahre möglich ist. Projekte mit einem Zertifikat nach Version 2020 können bis zum 1. Januar 2032 noch nach Version 2020 rezertifiziert werden.
Nein. Eine vorherige Neubau-Zertifizierung ist nicht notwendig. Die DGNB-Systemgebühr einer Neubau-Zertifizierung enthält jedoch die Erstzertifizierung Gebäude im Betrieb, sofern diese spätestens drei Jahre nach Vergabe des Neubau-Zertifikats erfolgt.
Platin setzt mindestens 80 % Gesamterfüllungsgrad und die Einhaltung der technischen EU-Taxonomie-Kriterien für Klimaschutz und Klimaanpassung im Bereich „Erwerb und Eigentum von Gebäuden“ voraus. Der Nachweis erfolgt über eine EU-Taxonomie-Verifikation oder über DGNB-Indikatoren. Nur bei vorliegender Verifikation kann neben der erteilten Platin-Zertifizierung auch die EU-Taxonomie-Verifizierung kommuniziert werden.
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