Wie weisen Sie die EU-Taxonomie-Konformität Ihrer Immobilien belastbar nach?
ESG-Verifikation zur EU-Taxonomie für Immobilien
Stand: 27.10.2026 · Jan Dreher, DGNB Auditor · Lesezeit ca. 6 Min.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit der ESG-Verifikation prüft die DGNB, ob Immobilien die Kriterien der EU-Taxonomie erfüllen – für Neubau, Sanierung sowie Erwerb und Eigentum.
- Die Verifikation ist mit oder ohne DGNB-Zertifizierung möglich; bei bereits angemeldeten Zertifizierungsprojekten verringert sich der Einreichungsumfang deutlich.
- Ergebnis ist ein Detailbericht, der auch Nachbesserungsbedarf ausweist; bei bestätigter Konformität erhalten Sie einen Konformitätsnachweis.
- Ab 2027 dürfen nur DGNB-geprüfte Experten zur EU-Taxonomie einreichen – Jan Dreher verfügt über diese Qualifikation.
Auf dieser Seite
Die DGNB prüft die Taxonomie-Konformität einzelner Gebäude und ganzer Portfolios – wir bereiten die Nachweise vor und reichen ein.

Was die ESG-Verifikation leistet
Die ESG-Verifikation ist ein Prüfverfahren der DGNB. Geprüft werden Tätigkeiten mit einem wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz, zur Anpassung an den Klimawandel oder zur Kreislaufwirtschaft, jeweils einschließlich der „Do No Significant Harm“-Kriterien (DNSH). Einbezogen werden auch Arbeits- und Sozialstandards sowie Good Governance. Der Service gilt einheitlich europaweit und wurde mit Partnern der Climate Positive Europe Alliance (CPEA) entwickelt; die DGNB ist eine durch die DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle.
Für welche Vorhaben: Neubau, Sanierung, Erwerb und Eigentum
| Tätigkeit | Zentrale Kriterien für den Klimaschutz |
|---|---|
| Neubau | Primärenergiebedarf mindestens 10 % unter dem nationalen Schwellenwert für Niedrigstenergiegebäude (Nachweis über Energieausweis); bei Gebäuden über 5.000 m² zusätzlich Prüfung auf Luftdichtheit und thermische Integrität sowie Berechnung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials mit Offenlegung auf Nachfrage. |
| Sanierung | Erfüllung der geltenden Anforderungen an größere Renovierungen oder Senkung des Primärenergiebedarfs um mindestens 30 %. |
| Erwerb und Eigentum | Bis 31.12.2020 errichtete Gebäude: Energieausweis mindestens Klasse A oder Zugehörigkeit zu den oberen 15 % des nationalen oder regionalen Bestands nach Primärenergiebedarf; nach dem 31.12.2020 errichtete Gebäude: Kriterien nach 7.1; große Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungs- oder Klimaanlagen über 290 kW: effizienter Betrieb durch Überwachung und Bewertung der Energieeffizienz. |
Hinzu kommen jeweils die DNSH-Kriterien, etwa zur Anpassung an den Klimawandel. Quelle: Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139, Anhang I. Ausführlich: EU-Taxonomie für Immobilien.
Ablauf ohne begleitende DGNB-Zertifizierung
- Anmeldung: Das Projekt wird bei der DGNB zur ESG-Verifikation angemeldet.
- Fragebogen: Die DGNB stellt einen Fragebogen zur Anwendung bereit.
- Einreichung: Nachweisunterlagen und Fragebogen werden über die DGNB System Software eingereicht.
- Prüfung und Bericht: Die DGNB prüft abschließend und stellt den Bericht per E-Mail bereit.
Bei Gebäudeensembles ist vorab eine projektspezifische Anfrage zur Zertifizierbarkeit (PAZ) einzureichen. Für das Referenzgebäude sind alle Nachweise nötig, für weitgehend baugleiche Gebäude nur die Abweichungen.
Ergebnis: Nachweis und Detailbericht
Bei bestätigter Konformität liegt ein Nachweis der DGNB vor. Der zugehörige Detailbericht weist auch aus, wo Nachbesserungsbedarf besteht.
Mit DGNB-Zertifizierung kombinieren
Die Verifikation kann begleitend zur DGNB-Zertifizierung oder unabhängig davon erfolgen. Bei bereits angemeldeten Zertifizierungsprojekten verringert sich der Einreichungsumfang deutlich, weil viele Anforderungen schon Teil der Zertifizierung sind. Für Platin nach DGNB Gebäude im Betrieb, Version 2026, ist die Einhaltung der technischen Kriterien für Klimaschutz und Klimaanpassung für „Erwerb und Eigentum von Gebäuden“ nachzuweisen. Liegt dafür eine EU-Taxonomie-Verifikation vor, können Platin und Verifikation gemeinsam kommuniziert werden.
Gebühren der DGNB
Nach dem DGNB-Gebührenblatt, gültig ab 01.06.2023, fallen eine Anmeldegebühr und eine Prüfgebühr an. Enthalten sind zwei Prüfdurchläufe; jeder weitere kostet 50 % der Prüfgebühr. Bei mehreren gleichzeitig angemeldeten Projekten fällt die Anmeldegebühr nur einmal an; für bereits DGNB-zertifizierte Projekte fällt nur die Prüfgebühr an. Die DGNB-Gebühren entfallen vollständig, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind: Das Projekt ist bereits nach Neubau Version 2018/2023, Sanierung 2021 oder Gebäude im Betrieb 2020 angemeldet; die Unterlagen werden zeitgleich zur Konformitätsprüfung eingereicht; der Antragsteller ist derselbe. Das Beratungshonorar ist nicht enthalten.
Wer einreichen darf – und warum das ab 2027 zählt
Derzeit reichen lizenzierte DGNB Auditoren bzw. ESG-Manager ein. Ab 2027 ist dafür die Qualifikation „DGNB-geprüfter Experte zur EU-Taxonomie“ erforderlich. Jan Dreher ist DGNB-geprüfter Experte EU-Taxonomie, DGNB Auditor Gebäude im Betrieb (ehemals DGNB ESG-Manager) und DGNB Auditor für Neubau und Bestand – die Beratung und Vorbereitung für Verifikation und Zertifizierung erhalten Sie damit aus einer Hand. Die Prüfung und Entscheidung liegen bei der DGNB.
Leistungsansatz von Trilium Concepts
- Vorprüfung: Ausgangslage je Gebäude oder Portfolio einordnen und fehlende Nachweise benennen.
- Nachweisführung: Unterlagen entlang der Kriterien aufbereiten – einschließlich DNSH, Arbeits- und Sozialstandards sowie Good Governance.
- Einreichung: Anmeldung, Fragebogen und Einreichung über die DGNB System Software; bei Ensembles vorab die PAZ.
- Nachbesserung: Punkte aus dem Detailbericht in einen Maßnahmenplan überführen.
Schwerpunkt Frankfurt/Rhein-Main und Rhein-Neckar; Projekte werden deutschlandweit begleitet.
Häufige Fragen
Ein Prüfverfahren der DGNB, mit dem sich die Konformität von Immobilien mit der EU-Taxonomie nachweisen lässt – für einzelne Gebäude und Portfolios in Neubau, Sanierung sowie Erwerb und Eigentum. Geprüft werden Tätigkeiten mit einem wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz, zur Anpassung an den Klimawandel oder zur Kreislaufwirtschaft, jeweils einschließlich DNSH; einbezogen werden auch Arbeits- und Sozialstandards sowie Good Governance.
Nein. Die Verifikation ist auch unabhängig von einer DGNB-Zertifizierung möglich. Bei bereits angemeldeten Zertifizierungsprojekten verringert sich der Einreichungsumfang deutlich. Eine Befreiung von den DGNB-Gebühren ist nur unter den im Gebührenabschnitt genannten Voraussetzungen möglich.
Die DGNB-Gebühren und die Voraussetzungen einer Gebührenbefreiung finden Sie im Abschnitt „Gebühren der DGNB“. Hinzu kommt das projektabhängige Beratungshonorar.
Für bis Ende 2020 errichtete Gebäude gilt beim Klimaschutz: Energieausweis mindestens Klasse A oder Zugehörigkeit zu den oberen 15 % des nationalen oder regionalen Bestands nach Primärenergiebedarf. Für später errichtete Gebäude gelten die Kriterien nach 7.1. Bei großen Nichtwohngebäuden mit einer Nennleistung der Heizungs- oder Klimaanlagen über 290 kW ist zusätzlich ein effizienter Betrieb durch Überwachung und Bewertung der Energieeffizienz erforderlich. Hinzu kommen die DNSH-Kriterien; Arbeits- und Sozialstandards sowie Good Governance werden ebenfalls einbezogen.
Ab 2027 nur Personen mit der Qualifikation „DGNB-geprüfter Experte zur EU-Taxonomie“. Jan Dreher hat diese Qualifikation und begleitet die Verifikation von der Vorprüfung bis zum Bericht.
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